Auf dieser Seite wollen wir Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, die Ihnen eine Hilfestellungen für besondere Alltagssituationen geben oder zur reinen Information dienen sollen.

Wussten Sie schon ...

  ... was bei einem Sterbefall zu tun ist?
  ... was bei einer Urnenbeisetzung zu tun ist?
  ... was ist im Sterbefall zu tun, wenn man den Pfarrer nicht sofort erreicht?


... was bei einem Sterbefall zu tun ist?

Für viele Situationen menschlichen Lebens gibt es Ratgeber und Hilfsmittel, die einem den Umgang damit erleichtern.

Viele Menschen sind allerdings hilflos und fragend, wenn es um das Ereignis geht, das zum Leben sicher dazugehört - das Sterben. Neben den seelischen Belastungen, neben all dem Schmerz und der Trauer, die das Sterben für Angehörige mit sich bringt, sind innerhalb kürzester Zeit eine Menge von Entscheidungen zu treffen und Aufgaben zu erledigen. Man wird fast zu einer Hektik gezwungen, die man in solch einer Situation am wenigsten gebrauchen kann.

Mit den folgenden Hinweisen wollen wir ein wenig Hilfestellung geben. Diese Hinweise können natürlich nicht auf Besonderheiten und spezielle Fragen jedes Einzelfalls eingehen, sollen aber zumindest eine grobe Orientierung bieten.

Was ist also zu tun?

Nach dem Eintreten des Todesfalles - bei natürlichem Tod zu Hause - ist der Arzt zu informieren, der den Tod bescheinigen muß.
Zwischen dem Eintritt des Todes und der Bescheinigung des Arztes muß eine gewisse Zeitspanne liegen. Der Arzt sagt normalerweise, wann er vorbeikommt. Bei natürlichem Tod im Krankenhaus ist mit der Krankenhausverwaltung das weitere Vorgehen abzuklären. Bei Tod durch Unfall oder sonstige unnatürliche Ursachen wird immer die Polizei eingeschaltet, die auch Informationen über das weitere Vorgehen geben kann.

Es ist sinnvoll und gut, sich mit einem Bestatter/Bestattungsunternehmen in Verbindung zu setzen.
Diese übernehmen auch viele notwendige Aufgaben und ersparen so den Angehörigen manche Wege - u. a. die notwendige Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt. Dazu wird das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde/und Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, informiert der Bestatter darüber.

Für die Trauerfeier ist der Kontakt mit dem Gemeindepfarrer aufzunehmen.
Dieser erste Kontakt kann auch telefonisch erfolgen, es wird dabei der Termin für das Trauergespräch und evtl schon der Beerdigungstermin abgeklärt. Das Trauergespräch findet normalerweise am Sterbetag bzw. am Tag danach statt - je nach Vereinbarung. Neben einer Andacht dient das Trauergespräch auch dazu, über den Ablauf der Beerdigung zu reden. Dabei können natürlich auch Wünsche im Hinblick auf den Text für die Traueransprache und Lieder geäußert werden.

Für die Beerdigung ist zu bedenken, dass sie nicht vor 48 Stunden und auch nicht nach 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen soll. Bei unnatürlichem Tod kann sich letzteres verschieben, da erst die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft erfolgen muß.

Was den Beerdigungszeitpunkt angeht, ist die Vereinbarung zwischen Pfarrer und Angehörigen zunächst vorläufig, da von Seiten der Gemeinde dieser Termin bestätigt werden muß (wegen der Aushebung des Grabes). Dies ist vor allem bei der Aufgabe einer Todesanzeige in der Zeitung zu beachten. Normalerweise beginnen die Beerdigungen um 14 Uhr.

Bei einer Feuerbestattung ist abzuklären, ob die Trauerfeier vor der Urnenbeisetzung stattfinden soll oder in Verbindung damit. Beides ist möglich. Näheres wird im Trauergespräch abgesprochen.

Was ist sonst noch zu tun?

In der Regel findet am Sonntag nach der Beerdigung im Gottesdienst noch eine Fürbitte statt. Dazu sind die Angehörigen herzlich eingeladen.

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… was bei einer Urnenbeisetzung zu tun ist?

Urnenbeisetzungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Und doch sind noch immer viele bei dem Wunsch eines Angehörigen nach einer Verbrennung mit anschließender Urnenbeisetzung verunsichert.

Was ist zu tun? Im Grunde gilt das meiste, was bereits unter '... was bei einem Sterbefall zu tun ist?' zur Erdbestattung mitgeteilt wurde.

Im Hinblick auf die Trauerfeier gibt es 2 Möglichkeiten, die abgesprochen werden müssen:

Im 1. Fall gibt es - bis auf die Beisetzung - keine Unterschiede zur Erdbestattung. Die Urnenbeisetzung findet dann meistens etwa 8 - 14 Tage später im engeren Familienkreis statt. Dabei gibt es dann keine Ansprache mehr, sondern eine Psalmlesung, Gebet, Vater-Unser und Segen sind der äußere Rahmen der Beisetzung.

Im 2. Fall ist der Ablauf wie bei einer Erdbestattung - nur dass anstatt des Sarges die Urne beigesetzt wird.

In beiden Fällen ist mit der Gemeindeverwaltung abzuklären, ob die Urne in die Urnenwand oder in ein schon bestehendes Grab beigesetzt wird.

Wo kommt die Urne her?
Die Urne wird vom Krematorium direkt an die Gemeindeverwaltung gesandt und der Ortsvorsteher informiert die Angehörigen. Es dauert etwa 8 - 14 Tage bis die Urne beigesetzt werden kann.

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... was ist im Sterbefall zu tun, wenn man den Pfarrer nicht sofort erreicht?

In der Regel ist bei einer längeren Abwesenheit aus dienstlichen Gründen oder bei Urlaub die Kasualvertretung geregelt und wird auch im Gemeindebrief bzw. Dautphetaler bekannt gegeben. Ansonsten muss man es mehrfach versuchen, bis man den Pfarrer erreicht hat - unter Umständen erst spät am Abend oder am nächste Morgen. Manchmal hilft ja auch eine Anfrage bei der Küsterfamilie oder einem KV-Mitglied weiter.

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Stand: 12-07-01 © Copyright by ev.-luth. Kirchengemeinde Buchenau